Veröffentlicht am 29 Juni 2010.
Das sehr schöne und absolut repräsentative Mehrfamilienhaus ist als Einzeldenkmal in der Liste der Kulturdenkmale der Stadt Dresden erfasst. Weiterhin gilt für Striesen eine Denkmalschutzgebietssatzung, welche die Gestaltung der Außenanlagen und Außenbauteile regelt.
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